Viele Eltern gehen relativ sorglos mit den Bildern ihrer Kinder um. Sie posten tolle Bilder von Familienaktivitäten, auf denen ihre Sprösslinge im Mittelpunkt stehen. Dass dies gefährlich sein kann, ist vielen von ihnen gar nicht bewusst.

Das Recht am eigenen Bild betrifft auch Kinderfotos. Viele Eltern denken gar nicht daran, welche Folgen ein auf den ersten Blick lustiges Posting später für ihre Kinder haben könnte. Gerade in den sozialen Medien werden dauerhafte Spuren hinterlassen.

Eltern mit besonderer Verantwortung

Das Recht am eigenen Bild können Kinder und Jugendliche kaum oder nur äußerst begrenzt wahrnehmen. Deshalb übernehmen in diesem Fall die Eltern die volle Verantwortung. Da sie nun nicht mehr nur für sich selbst entscheiden, sollten sie vor jedem Post doppelt überlegen, welche Konsequenzen dieser nach sich ziehen könnte. Dabei sollten die Interessen des eigenen Kindes stets im Vordergrund stehen.

Wenn der Kindergarten um eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos aus dem Kindergartenalltag bittet, sollten Eltern diese auch gut überdenken. Da die sozialen Medien eine immer wichtigere Rolle einnehmen, ist davon auszugehen, dass auch der eigene Kindergarten über eine Internetpräsenz und entsprechende Kanäle verfügt. Dort werden in der Regel die Bilder von Veranstaltungen aus dem Kindergartenalltag gern veröffentlicht. Wer sein Kind nicht im Internet sehen möchte, hat das gute Recht, der Veröffentlichung von Fotos zu widersprechen.

Fotos aus dem öffentlichen Raum publizieren

Sollte sich das Kind in der Menge auf einer öffentlichen Veranstaltung befinden und davon ein Foto entstehen, ist Vorsicht geboten. Denn die Rechtslage ist nicht ganz einfach. Es könnten Rechte des Veranstalters betroffen sein, sowie Persönlichkeitsrechte anderer Personen auf dem Bild. Wer sich nicht sicher ist, ob die Veröffentlichung erlaubt ist, sollte es lieber lassen.

Grundsätzlich gilt: Eltern sollten vor jedem Post in den sozialen Netzwerken genau überdenken, wie viel sie von ihren Kindern preisgeben möchten.

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