Ein moderner Kinderwagen ist heutzutage schon fast ein Statussymbol und kostet teilweise über 1.000 Euro. Natürlich sind Kinderwagen ein beliebtes Diebesgut. Wie man seinen Kinderwagen über die eigene Hausratversicherung absichert, zeigt folgender Gastbeitrag von den Kindervorsorgeexperten von Pänz Vorsorge.

So sichern Sie Ihren Kinderwagen optimal ab

Ein Kinderwagen lässt sich optimaler Weise über eine Hausratversicherung absichern. Sehr gute Versicherungen bieten hier einen passenden Schutz an.

Man sollte zunächst zwischen Einbruch und Diebstahl unterscheiden.

Ein finanzieller Schaden, welcher durch einen Einbruch entsteht, begleicht eine Hausratversicherung. Eine Hausratversicherung wird Ihnen den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) des Kinderwagens ersetzen, wenn dieser am Versicherungsort (in geschlossenen Räumen) gelagert war. Dazu gehören die geschlossene Wohnung oder Keller- und Fahrradräume.
Leistungen bei einfachem Diebstahl

Anders verhält es sich bei „einfachem Diebstahl“, also Diebstahl aus Treppenhäusern, auf Spielplätzen oder vor Cafés. Dieser Diebstahl wird in der Regel von der Hausratversicherung nicht erstattet. Ein „einfacher Diebstahl“ liegt immer dann vor, wenn der Dieb das Diebesgut ohne Hindernisse entwenden kann. Jedoch bieten einige gute Hausratversicherungen auch Schutz bei Diebstahl von Kinderwagen – auch außerhalb von Gemeinschaftsräumen – an.

Auf die Bedingungen achten

In den Bedingungen sollten genau darauf achten, ob Ihr Kinderwagen mit enthalten ist. Auch wichtig: Wird nur das Treppenhaus erwähnt oder ist Ihr Kinderwagen auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks geschützt?

Unsere Tipps

  • Bei der Polizei den Kinderwagen codieren lassen
  • Sichern Sie Ihren Kinderwagen am besten mit einem versicherungsgeeigneten Schloss an einem festen Gegenstand
  • Im Falle des Diebstahls sollten Sie Anzeige erstatten
  • Bei gebrauchten Kinderwagen (ohne Rechnung) sollten Sie Ihren Kinderwagen fotografieren

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