Benutzerfreundlich, modern und schick designt. Die Kinderwagen der neusten Generation bieten den Babys und ihren Eltern eine ganze Menge Komfort. Je besser und teurer das Modell allerdings ist, umso leichter ruft es Diebe auf den Plan. Vorsicht ist also geboten.

Mit dem Nachwuchs unterwegs zu sein kann für Eltern zur Belastungsprobe werden. Kinderwagen leisten hier gute Dienste, denn sie bieten nicht nur dem Baby einen gemütlichen und sicheren Platz, in ihnen lassen sich auch wunderbar kleinere Einkäufe, Spielzeug und ähnliches verstauen. Umso ärgerlicher, wenn das gute Stück gestohlen wird.

Aus den Augen und schon ist der Kinderwagen weg

Die angezeigten Diebstähle häufen sich bei der Polizei, denn ein Kinderwagen ist begehrtes Gut und lässt sich leicht über einschlägige Auktionshäuser wie Ebay weiterverkaufen. Bevorzugte Plätze für Diebe sind offene Hausflure in Mehrfamilienhäusern, Kinderarztpraxen und Kindergärten. Kaum steht der Wagen unbeobachtet in einer Ecke, schon ist er weg.

Froh kann da sein, wer eine entsprechende Hausratsversicherung besitzt die für den dadurch entstandenen Schaden aufkommt (Fragen Sie hier bei Ihrer Versicherung nach – nicht alle kommen für diesen Fall auf!). Zur Vorbeugung gibt es einige wertvolle Tipps, wie man es den Dieben zumindest schwer machen kann.

  1. Die Hausflure abgeschlossen halten, sofern das möglich ist.
  2. Den Kinderwagen nach Möglichkeit mit in die Praxis oder den Kindergarten nehmen.
  3. Geht dies nicht, den Kinderwagen mit einem Fahrradschloss an das Geländer ketten.
  4. Ist kein Schloss griffbereit hilft es, einen oder zwei Reifen abzumontieren und mitzunehmen. So verliert der Kinderwagen an Attraktivität.

Nie Wertvolles im Kinderwagen zurücklassen!

Grundsätzlich sollten Mama oder Papa nie das Babyspielzeug, das Handy oder sonstige Wertsachen oder wichtige Papiere im Kinderwagen zurücklassen. Der Wagen selbst lässt sich ersetzen, doch das geliebte Plüschtier oder das Handy mit allen wichtigen Kontaktdaten können unersetzlich sein. Wird der Kinderwagen trotzdem geklaut, kann bei der Polizei eine Anzeige gegen „Unbekannt“ gestellt werden. Das bringt einem den Wagen zwar nicht zurück, aber auf diese Weise kann die Versicherung einspringen. Damit der Fall unkompliziert abgehandelt werden kann sollte zur Sicherheit der Kaufbeleg bzw. die Rechnung zum Kinderwagen vorliegen. Diese also gut aufheben!

Quellen: www.babycenter.deforum.gofeminin.de