Die Namensgebung ist immer eine besondere Herausforderung für die Eltern. Denn der gewählte Name begleitet ihr Kind ein Leben lang. Während sich der Geburtsname durch Heirat noch ändern kann, bleibt der Vorname bestehen.

Einige rechtliche Vorgaben sind bei der Namensgebung für das eigene Kind stets zu berücksichtigen. Denn nicht alle Namen sind zugelassen. Und auch bei der Festlegung des Nachnamens bilden die gesetzlichen Vorgaben die Grundlage für die Entscheidung.

Die Wahl des Vornamens

Die Entscheidung für den Vornamen ihres Kindes machen sich die meisten Eltern nicht leicht. Sie recherchieren wochen- oder gar monatelang und einigen sich schließlich auf ihren Favoriten. Von Gesetzesseite gibt es diesbezüglich nicht allzu viele Vorgaben. Der Vorname darf aus mehreren Teilen bestehen. Das heißt, dass ein Kind auch mehrere Vornamen tragen darf.
Allerdings darf der ausgewählte Vorname kein Warenname oder ein Schimpfwort sein. Auch Fantasieworte sind nicht erlaubt. Wer ganz sicher gehen will, sollte in den erhältlichen Vornamenverzeichnissen stöbern. Denn die darin gelisteten Namen sind auf jeden Fall unproblematisch.

Der Geburtsname – eine kleine Herausforderung

Beim Geburtsnamen handelt es sich um den Nachnamen, den ein Kind bei der Geburt bekommt. Dieser Geburtsname bleibt immer der Geburtsname, während der Nachname mit einer Heirat verändert werden kann.
Doch welchen Geburtsnamen bekommt ein Kind? Bei verheirateten Eltern mit gleichem Nachnamen ist die Entscheidung unkompliziert. Denn das Kind heißt wie seine Eltern. Entscheidet sich ein Elternteil bei der Heirat für einen Doppelnamen, bekommt das Kind ausschließlich den gemeinsamen Nachnamen als Geburtsnamen.
Etwas schwieriger wird es bei unverheirateten Elternpaaren. Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, kann entweder der Familienname des Vaters oder der Mutter gewählt werden. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, erhält das Kind automatisch den Nachnamen dieses Elternteils.
Bei unverheirateten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht gibt es noch eine Besonderheit. Haben sie sich beim ersten Kind für einen Nachnamen entschieden, erhalten auch alle weiteren Kinder diesen Nachnamen zur Geburt.

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