Schon lange vor der Geburt fragen sich Eltern, wir sie ihr Kind nennen sollen. Neben klassischen deutschen Vornamen schaffen es da auch ausländische Namen und solche mit echtem Seltenheitswert ganz oben auf die Beliebtheitsskala. Doch was ist, wenn an dem Namen Vorurteile hängen? So manchem Kind werden dann vielleicht allein aufgrund seines Vornamens Steine in den Weg gelegt.
„Dschakelin, komm bei Mama!“ Jaqueline gehört wie Chantal und Chanel sicher zu den Namen, die in den letzten Jahren die meisten Lacher kassieren konnten. Unterschicht-Syndrom nennen diesen Effekt die Experten. Die Vorurteile denen sich kleine Jaquelines ausgesetzt sehen liegen aber nicht im Klang des Namens begründet, sondern vor allem in den Schwierigkeiten bei der korrekten Aussprache, mit denen schon ihre Eltern selbst hadern. Deshalb finden sich Namen wie diese in den unmöglichsten Schreibweisen und oft gepaart mit ganz typisch deutschen Nachnamen wie Meier oder Müller, was sie nicht weniger exotisch anmuten lässt.
Mit der Exotik haben auch Kevins so ihre Sorgen und das liegt an einem berühmten Film: „Kevin allein zu Haus“. Seitdem der blonde Kevin das Haus seiner Eltern kurz vor dem Weihnachtsfest ganz für sich allein hat und es gleich gegen zwei fiese Einbrecher verteidigen muss, hängt mit dem Vornamen das Vorurteil des frechen Chaoten zusammen. Seitdem zeigen Umfragen unter Lehrern immer wieder, wer einen Kevin im Klassenzimmer sitzen hat, der rechnet in jeder Minute mit Krawall. Dabei kann Kevin ja ein total liebes und kluges Kind sein, er hat es dennoch schwer, Mitmenschen von seinen guten Absichten zu überzeugen.
Wann Standesämter außergewöhnliche Vornamen nicht erlauben
Noch schwieriger als die oben aufgeführten Beispiele haben es Kinder, bei denen Eltern besonders kreativ sein wollen und sich dann mit Schwierigkeiten der korrekten Rechtschreibung und Aussprache konfrontiert sehen oder auch solche, denen ein Vorname einfach nicht genug ist und wo es bitte gleich eine ganze Reihe Vornamen sein muss.
Zum Glück, möchte man nicht selten sagen, schreiten an vielen Stellen in Deutschland noch die Standesämter ein und geben zumindest eine Richtung vor. So müssen Vornamen erkennen lassen, welches Geschlecht das Kind hat, sie müssen auszusprechen sein und irgendwo eindeutig als Vorname auftauchen. Außerdem ist der Name Pepsi Carola ebenso auf der Verbotsliste wie Pinocchio. Auch Adolf wird man sein Kind zumindest nicht ohne Nachfragen des Standesbeamten nennen können, siehe etwa diesen Bericht von n-tv — http://www.n-tv.de/ratgeber/sein-Kind-Adolf-nennen-article17203741.html —.
Trotzdem, so lange Eltern sich nicht ernsthaft überlegen, welche Auswirkungen der falsche Name auf das Leben ihres Kindes nehmen kann und sich in Ruhe Gedanken darüber machen, wie sie wohl gerne selbst heißen würden, lässt sich kaum etwas an den gängigen Vorurteilen gewissen männlichen und weiblichen Vornamen gegenüber ändern. Traurig für die Kinder, denn die können am wenigsten dafür.