Es ist beschlossene Sache: Die Impfpflicht für Masernschutz wird ab März eingeführt. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das verschiedene Berufsgruppen ebenfalls zur Masern-Impfung verpflichtet.

Kinder ohne Masern-Impfschutz könnten schon bald ihren Kita-Platz verlieren. Hinzu könnten schmerzhafte Bußgelder kommen, die die Eltern zu entrichten hätten. Ein Gesetz zur Masern-Impfpflicht soll ab März Gültigkeit haben.

Eindeutige Abstimmung im Bundestag

Für die Einführung der Masern-Impfpflicht hatten sich vor allem die Union, die SPD und die FDP stark gemacht. Sie betrachten den „Masernschutz als Kinderschutz“, wie der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte. Die Abstimmung brachte eine große Mehrheit für die Einführung der Masern-Impfpflicht hervor. Während sich Grüne und Linke enthielten, stimmte die AfD gegen das neue Gesetz, das schon ab März umgesetzt werden soll.

Dem Gesetz zur Masern-Impfpflicht zufolge müssen alle Kinder, die öffentliche Einrichtungen besuchen, gegen Masern geimpft sein. Dazu gehören Kinder, die in Kitas oder bei Tagesmüttern betreut werden, sowie alle schulpflichtigen Kinder. Auch die Beschäftigten dieser öffentlichen Einrichtungen müssen zukünftig einen entsprechenden Impfschutz nachweisen. Außerdem gilt die Impfpflicht auch für alle Mitarbeiter und Bewohner von Flüchtlings- und Gesundheitseinrichtungen.

Kinder, die bereits Kita oder Schule besuchen, müssen die Masern-Impfung bis zum 31. Juli 2021 nachweisen. Wer seine Kinder nicht impfen lässt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen. Außerdem droht der Verlust des Kita-Platzes. Kitas, die nicht geimpfte Kinder betreuen, könnten ebenfalls mit Bußgeldern belastet werden.

Mit dem neuen Gesetz geht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt, um die hoch ansteckende Krankheit einzudämmen. Der Bundesgesundheitsminister sieht den Schutz der Kleinsten im Vordergrund.

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