Werdende Eltern haben die Möglichkeit, in den ersten Lebensjahren voll und ganz für ihr Kind da zu sein. Die Elternzeit ermöglicht ihnen dies durch finanzielle Unterstützung und flexible Gestaltung dieser „Eltern-Kind-Zeit“.

In den ersten Lebensjahren ist es für Kinder besonders wichtig, die Nähe ihrer Eltern ständig zu spüren. Deshalb haben können Eltern die Elternzeit mit den damit verbundenen finanziellen Hilfen Seitens des Staates in Anspruch nehmen.

Elternzeit – Pause vom Job

Wer die ersten drei Jahre seines Sprösslings ganz nah erleben möchte, kann seinen Anspruch auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Diese ermöglicht den Eltern die unkomplizierte Rückkehr in den Beruf nach Ablauf der vereinbarten Dauer. Ob Mutter oder Vater die Elternzeit antreten, ist eine Entscheidung, die von viel mehr Faktoren abhängig ist, als der eigentliche Wunsch an diesen ersten drei Jahren intensiv teilhaben zu wollen. So spielen häufig Verdienst und berufliche Stellung eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung.

Drei Jahre für das Kind

Bis zu drei Jahren dürfen Eltern die Elternzeit nutzen, um ihr Kind optimal zu betreuen. Dies können auch beide Elternteile gleichzeitig tun. Für Geburten bis zum 30. Juni 2015 konnte die Elternzeit in zwei Abschnitte aufgeteilt werden. Dies hat sich für Geburten ab dem 1. Juli 2015 auf drei Abschnitte erhöht. Außerdem besteht nun die Möglichkeit, bis zu 24 Monate der gesamten Elternzeit auf den Lebensabschnitt des Kindes zwischen drei und acht Jahren zu verlegen.

Der Anspruch auf Elternzeit muss bis spätestens sieben Wochen vor Inanspruchnahme beim Arbeitnehmer angemeldet werden. Nur so hat dieser die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren und bei Bedarf Ersatz zu organisieren.

Tipp: Während der Elternzeit mit Arbeitgeber in Kontakt bleiben

Um nach der Elternzeit einen guten Wiedereinstieg zu schaffen, ist es wichtig, stets in Kontakt mit der Firma zu bleiben. Nur so bleiben die Eltern über wichtige Neuerungen gut informiert. Außerdem kann diese Auszeit vom Beruf im Sinne des Kindes auch für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.

Bildurheber: molka / 123RF Lizenzfreie Bilder